Altwirkstoffe:
http://www.biozide.at/fileadmin/inhalte/biozide/pdfs_docs_2014/AltwirkstoffV_konsolidiert_12.01.2015.pdf
Die Produktzulassung – mehrere mögliche Verfahren
Für die Produktzulassung kommen mehrere Verfahren in Frage. Ein Biozidprodukt kann national in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen werden und im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (parallel oder zeitlich nachfolgend) in weiteren EU-Mitgliedstaaten zugelassen werden. Es gibt auch die Möglichkeit der Unionszulassung, die in der gesamten Europäischen Union gilt. Für ausgewählte Produkte gibt es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Die einzelnen Verfahren werden auf den nächsten Seiten im Detail beschrieben.
Die Gültigkeit der Biozidprodukteverordnung (BPV) wurde für Norwegen, Island und Liechtenstein in das EWR-Abkommen aufgenommen, die oben genannten Verfahren können auch in diesen Staaten angewendet werden. Ein Abkommen mit der Schweiz über die BPV steht noch aus.
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