http://www.biozide.at/ms/biozide/biozidprodukte/
Biozidprodukte: Prüfung auf Wirksamkeit und mögliche Risiken
Ein „Biozidprodukt“ ist jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch
a) in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, oder
b) der/das aus Stoffen oder Gemischen erzeugt wird ,
der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen;
Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt.
Biozidprodukte werden in den unterschiedlichsten Bereichen und Verwendungsarten eingesetzt. Die Biozidprodukte-Verordnung VO (EU) Nr. 528/2012 (kurz BPV) unterscheidet 22 Produktarten in vier Hauptgruppen (Desinfektionsmittel; Schutzmittel; Schädlingsbekämpfungsmittel; Sonstige Biozidprodukte).
Biozidprodukte unterliegen gemäß der BPV einem Zulassungsverfahren, das eine behördliche Bewertung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihrer Risiken für Mensch, Tier und Umwelt zur Grundlage hat. Damit sollen ungenügende Wirksamkeit und unannehmbare Auswirkungen bei sachgerechter Verwendung vermieden werden. Ein Zulassungsbescheid für ein Biozidprodukt enthält auch verpflichtende Ausführungen zur Kennzeichnung und gegebenenfalls Auflagen für die Verwendung.
Für die Zulassung ist eine Differenzierung zwischen alten und neuen Wirkstoffen entscheidend. (SieheProduktmarktfähigkeit).
Biozidprodukte zur Bekämpfung von Vögeln, Fischen oder sonstigen Wirbeltieren (Produktart 15, 17 und 20) sind in Österreich laut BiozidprodukteG § 14 Abs. 4 verboten.
Außerdem ist die Abgabe von Biozidprodukten an die breite Öffentlichkeit (Verbraucher) verboten, wenn diese gewisse Einstufungskriterien erfüllen, wie u.a. sehr giftig, giftig, krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (jeweils Kategorie 1 und 2). (siehe BPV Art. 19 Abs. 4)
Letzte Änderung: 28.01.2015
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