Donnerstag, 7. Mai 2015

0013Liste der im Rahmen der Biozid-Verordnung nachzunotifizierenden in-situ-Wirkstoff/Vorläufersubstanz-Kombinationen veröffentlicht

http://www.echa.europa.eu/documents/10162/17287015/biocides_substances_redefined_identity_en.pdf

Aktuelles

Liste der im Rahmen der Biozid-Verordnung nachzunotifizierenden in-situ-Wirkstoff/Vorläufersubstanz-Kombinationen veröffentlicht
Die ECHA hat eine Liste der in-situ-Wirkstoff/Vorläufersubstanz-Kombinationen veröffentlicht, die in dem derzeitigen Biozid-Review-Programm nicht bewertet werden. Diese in-situ-Wirkstoff/Vorläufersubstanz-Kombinationen können bis zum 27.04.2016 nachnotifiziert werden. Kombinationen, die bis zu diesem Tag nicht nachnotifiziert werden, verlieren anschließend ihre Verkehrsfähigkeit.

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