Donnerstag, 6. März 2014
Freitag, 28. Februar 2014
0002Verordnung über Biozidprodukte
http://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation
Verordnung über Biozidprodukte
Die Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Material oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden.
Verfahren
Unternehmen müssen die Genehmigung eines Wirkstoffs beantragen, indem sie bei der ECHA ein Dossier einreichen.
Nach der Genehmigung eines Wirkstoffs müssen Unternehmen, die Biozidprodukte in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringen möchten, die Zulassung dieser Biozidprodukte beantragen.
Unternehmen können bei der ECHA die Feststellung der technischen Äquivalenz ihres Wirkstoffs beantragen.
Hersteller und Importeure, die in das Überprüfungsprogramm im Rahmen der Richtlinie nicht einbezogen waren, müssen bei der ECHA eine Reihe von Daten einreichen.
0001Biozide-Produktarten
Produktarten
In Anhang V der BPR werden
Biozidprodukte in 22 Biozidproduktarten einstuft, die wiederum in vier
Hauptgebiete zusammengefasst werden.
Da Biozidprodukte, die als Schutzmittel
für Lebens- und Futtermittel dienen, vom Geltungsbereich ausgeschlossen wurden,
enthält die Verordnung nun eine Produktart weniger als die vorherige
Richtlinie.
Nummer
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Produktart
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Beschreibung
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Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel
Diese Produktarten umfassen keine Reinigungsmittel, bei denen eine biozide Wirkung nicht beabsichtigt ist; dies gilt auch für Waschflüssigkeiten, Waschpulver und ähnliche Produkte. |
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PT 1
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Menschliche Hygiene
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Bei den Produkten dieser Produktart handelt es sich um Biozidprodukte,
die für die menschliche Hygiene verwendet und hauptsächlich zum Zwecke der
Haut- oder Kopfhautdesinfektion auf die menschliche Haut bzw. Kopfhaut
aufgetragen werden oder damit in Berührung kommen.
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PT 2
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Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine
direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
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Produkte zur Desinfektion von Oberflächen, Stoffen, Einrichtungen und
Möbeln, die nicht für eine direkte Berührung mit Lebens- oder Futtermitteln
verwendet werden. Die Anwendungsbereiche umfassen unter anderem Schwimmbäder,
Aquarien, Badewasser und anderes Wasser, Klimaanlagen sowie Wände und Böden
sowohl im privaten als auch im öffentlichen und industriellen Bereich und in
anderen für eine berufliche Tätigkeit genutzten Bereichen.
Produkte zur Desinfektion von Luft, nicht für den menschlichen oder tierischen Gebrauch verwendetem Wasser, chemischen Toiletten, Abwasser, Krankenhausabfall und Erdboden. Als Algenbekämpfungsmittel für Schwimmbäder, Aquarien und anderes Wasser sowie für zur Sanierung von Baumaterial verwendete Produkte. Produkte als Zusatz in Textilien, Geweben, Masken, Farben und anderen Gegenständen oder Stoffen, um behandelte Waren mit Desinfektionseigenschaften herzustellen. |
PT 3
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Hygiene im Veterinärbereich
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Produkte für die Hygiene im Veterinärbereich wie Desinfektionsmittel,
desinfizierende Seifen, Produkte für Körper- und Mundhygiene oder mit
antimikrobieller Funktion.
Produkte zur Desinfektion von Materialien und Oberflächen im Zusammenhang mit der Unterbringung oder Beförderung von Tieren. |
PT 4
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Lebens- und Futtermittelbereich
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Produkte zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und
Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung,
Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln
(einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden.
Produkte zur Imprägnierung von Stoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen können. |
PT 5
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Trinkwasser
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Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere.
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Nummer
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Produktart
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Beschreibung
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Hauptgruppe 2: Schutzmittel
Sofern nicht anders angegeben umfassen diese Produktarten nur Produkte zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen. |
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PT 6
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Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
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Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und
Futtermitteln, kosmetischen Mitteln oder Arzneimitteln oder medizinischen
Geräten) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer
Haltbarkeit.
Produkte zum Schutz von Rodentizid-, Insektizid- oder anderen Ködern bei deren Lagerung oder Verwendung. |
PT 7
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Beschichtungsschutzmittel
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Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle
Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften
von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und
Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.
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PT 8
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Holzschutzmittel
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Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder
Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität
beeinträchtigende Organismen, Insekten einbegriffen. Diese Produktart umfasst
sowohl Präventivprodukte als auch Kurativprodukte.
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PT 9
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Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien
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Produkte zum Schutz von fasrigen oder polymerisierten Materialien wie
Leder, Gummi, Papier und Textilerzeugnissen gegen mikrobielle Schädigung.
Diese Produktart umfasst Biozidprodukte, die der Ansiedlung von Mikroorganismen auf der Oberfläche von Materialien entgegenwirken und somit die Entwicklung von Gerüchen hemmen oder ausschließen und/oder Vorteile anderer Art mit sich bringen. |
PT 10
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Schutzmittel für Baumaterialien
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Produkte zum Schutz von Mauerwerk, Verbundwerkstoffen oder anderen
Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen.
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PT 11
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Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen
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Produkte zum Schutz von Wasser und anderen Flüssigkeiten in Kühl- und
Verfahrenssystemen gegen Befall durch Schadorganismen wie z. B. Mikroben,
Algen und Muscheln.
Diese Produktart umfasst nicht Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser oder von Wasser für Schwimmbäder. |
PT 12
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Schleimbekämpfungsmittel
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Produkte zur Verhinderung oder Bekämpfung der Schleimbildung auf
Materialien, Einrichtungen und Gegenständen, die in industriellen Verfahren
Anwendung finden, z. B. auf Holz und Papiermasse sowie auf porösen
Sandschichten bei der Ölförderung.
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PT 13
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Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
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Schutzmittel gegen mikrobielle Schädigung in Flüssigkeiten, die zur
Bearbeitung oder zum Schneiden von Metall, Glas oder anderer Materialien
verwendet werden.
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Nummer
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Produktart
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Beschreibung
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Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
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PT 14
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Rodentizide
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Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und andere Nagetieren durch
andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
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PT 15
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Avizide
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Produkte zur Bekämpfung von Vögeln durch andere Mittel als Fernhaltung
oder Köderung.
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PT 16
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Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere
Wirbellose
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Produkte, die nicht unter andere Produktarten fallen, zur Bekämpfung von
Mollusken, Würmern und Wirbellosen durch andere Mittel als Fernhaltung oder
Köderung.
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PT 17
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Fischbekämpfungsmittel
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Produkte zur Bekämpfung von Vögeln durch andere Mittel als Fernhaltung
oder Köderung.
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PT 18
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Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
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Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (z. B. Insekten, Spinnentiere und
Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung.
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PT 19
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Repellentien und Lockmittel
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Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen (wirbellose
Tiere wie z. B. Flöhe, Wirbeltiere wie z. B. Vögel, Fische, Nagetiere):
hierzu gehören auch Produkte, die unmittelbar oder mittelbar für die
menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich entweder direkt auf
der Haut oder indirekt in der Umgebung von Menschen oder Tieren verwendet
werden.
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PT 20
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Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
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Produkte zur Bekämpfung anderer als der Wirbeltiere, die bereits unter
die anderen Produktarten dieser Hauptgruppe fallen, durch andere Mittel als
Fernhaltung oder Köderung.
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Nummer
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Produktart
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Beschreibung
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Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte
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PT 21
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Antifouling-Produkte
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Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von
bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an
Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser
eingesetzten Bauten.
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PT 22
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Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie
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Produkte zur Desinfektion und Konservierung von Leichen oder Tierkadavern
oder Teilen davon.
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