Mittwoch, 1. Juli 2015

Neuer Anhang II der REACH-Verordnung zum Sicherheitsdatenblatt im Amtsblatt veröffentlicht


http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Downloads/VO-Gesetze/VO_EU_2015_830.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Neuer Anhang II der REACH-Verordnung zum Sicherheitsdatenblatt im Amtsblatt veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat mittels der Verordnung (EU) 2015/830 (PDF-Datei, 548 KB) vom 28. Mai 2015 eine ab dem 1. Juni 2015 gültige Neufassung des Anhangs II der REACH-Verordnung veröffentlicht (Amtsblatt der Europäischen Union L132 vom 29. Mai 2015). Der Anhang II legt die Struktur und den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern fest. Zum 1. Juni 2015 sollten zwei separat vorgegebene Änderungen von Anhang II der REACH-Verordnung gleichzeitig in Kraft treten. Um Verwirrung dahingehend zu vermeiden, wurde der Anhang II in dieser neuen Verordnung geregelt.
Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der REACH-Verordnung dürfen Sicherheitsdatenblätter, die einem Abnehmer vor dem 1. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, weiterverwendet werden und müssen bis zum 31. Mai 2017 nicht dem Anhang der Verordnung 2015/830 entsprechen.
Auf der Internetseite der BAuA finden Sie die seit dem 1. Juni 2015 geltenden Änderungen im Sicherheitsdatenblatt, Muster und Leerformulare, sowie eine Zusammenstellung vonBeratungsunternehmen und Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen