Vorregistrierung
Die Vorregistrierung ist nur für
Unternehmen bestimmt, die beabsichtigen, (bestehende) Phase-in-Stoffe zu
registrieren. Nach der Vorregistrierung können potenzielle Registranten des
gleichen Stoffs ihre jeweiligen Kontaktangaben in REACH-IT finden, damit sie
miteinander in Kontakt treten können, um sich in Bezug auf die Gleichheit ihres
Stoffes zu einigen, ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) zu
bilden, Daten auszutauschen und gemeinsam ein Registrierungsdossier
einzureichen.
Vorregistrierung
Unternehmen
müssen sich vorregistrieren, wenn sie von den für Phase-in-Stoffe vorgesehenen
verlängerten Registrierungsfristen profitieren möchten.
Der
Hauptregistrierungszeitraum war zwischen dem 1. Juni und
1. Dezember 2008.
Unternehmen,
die nach dem 1. Dezember 2008 beginnen, einen Phase-in-Stoff in
Mengen von einer Tonne pro Jahr oder mehr herzustellen oder zu importieren,
können eine nachträgliche Vorregistrierung einreichen und dennoch von den
erweiterten Fristen profitieren. Auch Produzenten und Importeure von
Erzeugnissen mit einer beabsichtigten Freisetzung eines Phase-in-Stoffs können
eine nachträgliche Vorregistrierung einreichen.
Nachträgliche
Vorregistrierungen sind einzureichen:
·
binnen sechs Monaten nach Überschreiten
der Schwelle von einer Tonne pro Jahr und
·
bis spätestens 12 Monate vor Ablauf
der maßgeblichen Registrierungsfrist.
Somit
können nachträgliche Vorregistrierungen für Stoffe, die bis zum
31. Mai 2018 registriert sein müssen, bis zum 31. Mai 2017
eingereicht werden. Der Termin 2018 gilt für Phase-in-Stoffe, die in Mengen von
unter 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden und nicht
krebserregend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsgefährdend (cancerogenic,
mutagenic or reprotoxic, CMR) der Kategorie 1A oder 1B sind. Andere
Phase-in-Stoffe können nicht mehr vorregistriert werden.
Für
Stoffe, die nicht mehr vorregistriert werden können, oder Stoffe, bei denen das
Unternehmen beschließt, keine Vorregistrierung vorzunehmen, müssen potenzielle
Registranten der ECHA vor der Registrierung eine Anfrage senden.
SIEF-Vorläufer
Unternehmen,
die einen Stoff vorregistriert haben, werden automatisch bei einem
REACH-IT-Forum, das Prä-SIEF genannt wird, eingetragen. Diese Unternehmen
müssen sich bezüglich der Identität des von ihnen registrierten Stoffs einigen.
Diese
Unternehmen, die sich darauf einigen, dass es sich bei ihrem Stoff um den
gleichen handelt, bilden ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF).
Unternehmen, deren Registrierungsfrist später abläuft, können zu einem späteren
Zeitpunkt Mitglieder des SIEF werden.
Als
Ergebnis der Diskussionen über die Stoffidentität werden sich manche Prä-SIEFs
für komplexe Stoffe verbinden oder spalten, bevor sie ein SIEF bilden. In
beiden Fällen muss die Entscheidung klar dokumentiert werden.
Forum
zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF)
Unternehmen,
die beabsichtigen, den gleichen Phase-in-Stoff zu registrieren, bilden ein
Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) oder treten einem solchen
bei. Sie müssen Daten zu den inhärenten Eigenschaften des Stoffs austauschen
und zusammenarbeiten, um zusätzliche Studien zu bestimmen und durchzuführen
oder bei Bedarf Versuchsvorschläge abzugeben. Insbesondere sind sie zum
Austauschen aller Wirbeltier-Versuchsdaten verpflichtet. Ferner sollten sich
die Mitglieder des SIEF über die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffs
einigen.
Die
Arbeit eines SIEF führt zu einer gemeinsamen Einreichung für jeden Stoff,
wodurch für die Registranten die Kosten verringert und unnötige Tierversuche
vermieden werden.
Die
Beteiligung an einem SIEF ist für alle Registranten von vorregistrierten
Phase-in-Stoffen rechtlich verpflichtend.
Zusätzlich
zu potenziellen Registranten können auch nachgeschaltete Anwender und alle
Personen oder Organisationen, die über für einen Phase-in-Stoff relevante Daten
verfügen, an dem SIEF teilnehmen, wenn sie sich als Inhaber von Daten
identifiziert haben und zum Austausch ihrer Informationen bereit sind.
SIEFs haben keine vorgeschriebene rechtliche Form und
werden unabhängig von der Industrie verwaltet. Die ECHA ist an ihren Abläufen
nicht beteiligt.
Federführende
Registranten und beteiligte Registranten
Die
Teilnehmer eines SIEF müssen einen federführenden Registranten einsetzen, der
mit dem Einverständnis der anderen beteiligten Registranten handelt und das
„federführende Dossier" der gemeinsamen Einreichung vorlegt. Der
federführende Registrant kann die Aktivitäten innerhalb des SIEF koordinieren,
aber es können auch andere Vereinbarungen getroffen werden. REACH legt keine
Regeln fest, wie der federführende Registrant ausgewählt wird.
Ein
federführendes Dossier enthält die Stoffidentifikatoren, die Einstufung und
Kennzeichnung des Stoffes sowie alle benötigten (qualifizierten)
Studienzusammenfassungen und Vorschläge für weitere Versuche. Die Registranten
müssen entscheiden, ob der federführende Registrant im Namen der Beteiligten
die Leitlinien zur sicheren Verwendung des Stoffes und den
Stoffsicherheitsbericht einreicht, oder ob diese in den Dossiers der
Beteiligten enthalten sein werden. Das federführende Dossier ist zuerst
einzureichen, bevor die Beteiligten ihre Dossiers einreichen können.
Beteiligte Registranten reichen anschließend Dossiers
ein, die nur Informationen enthalten, die für ihr Unternehmen und ihren Stoff
spezifisch sind, beispielsweise Informationen über das Verunreinigungsprofil
ihres Stoffes, ihre identifizierten Verwendungen und ihre Herstellungsmengen.
Diese Einreichungen brauchen nicht die Informationen zu enthalten, die bereits
vom federführenden Registranten geliefert wurden.
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