Montag, 25. Januar 2016

0024-Vorregistrierung von bioziden Stoffen

http://echa.europa.eu/de/regulations/reach/registration/data-sharing/pre-registration

Vorregistrierung
Die Vorregistrierung ist nur für Unternehmen bestimmt, die beabsichtigen, (bestehende) Phase-in-Stoffe zu registrieren. Nach der Vorregistrierung können potenzielle Registranten des gleichen Stoffs ihre jeweiligen Kontaktangaben in REACH-IT finden, damit sie miteinander in Kontakt treten können, um sich in Bezug auf die Gleichheit ihres Stoffes zu einigen, ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) zu bilden, Daten auszutauschen und gemeinsam ein Registrierungsdossier einzureichen.

Vorregistrierung
Unternehmen müssen sich vorregistrieren, wenn sie von den für Phase-in-Stoffe vorgesehenen verlängerten Registrierungsfristen profitieren möchten.

Der Hauptregistrierungszeitraum war zwischen dem 1. Juni und 1. Dezember 2008.

Unternehmen, die nach dem 1. Dezember 2008 beginnen, einen Phase-in-Stoff in Mengen von einer Tonne pro Jahr oder mehr herzustellen oder zu importieren, können eine nachträgliche Vorregistrierung einreichen und dennoch von den erweiterten Fristen profitieren. Auch Produzenten und Importeure von Erzeugnissen mit einer beabsichtigten Freisetzung eines Phase-in-Stoffs können eine nachträgliche Vorregistrierung einreichen.

Nachträgliche Vorregistrierungen sind einzureichen:
 
·         binnen sechs Monaten nach Überschreiten der Schwelle von einer Tonne pro Jahr und 
·         bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der maßgeblichen Registrierungsfrist.
Somit können nachträgliche Vorregistrierungen für Stoffe, die bis zum 31. Mai 2018 registriert sein müssen, bis zum 31. Mai 2017 eingereicht werden. Der Termin 2018 gilt für Phase-in-Stoffe, die in Mengen von unter 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden und nicht krebserregend, erbgutschädigend oder fortpflanzungsgefährdend (cancerogenic, mutagenic or reprotoxic, CMR) der Kategorie 1A oder 1B sind. Andere Phase-in-Stoffe können nicht mehr vorregistriert werden.

Für Stoffe, die nicht mehr vorregistriert werden können, oder Stoffe, bei denen das Unternehmen beschließt, keine Vorregistrierung vorzunehmen, müssen potenzielle Registranten der ECHA vor der Registrierung eine Anfrage senden.



SIEF-Vorläufer
Unternehmen, die einen Stoff vorregistriert haben, werden automatisch bei einem REACH-IT-Forum, das Prä-SIEF genannt wird, eingetragen. Diese Unternehmen müssen sich bezüglich der Identität des von ihnen registrierten Stoffs einigen.

Diese Unternehmen, die sich darauf einigen, dass es sich bei ihrem Stoff um den gleichen handelt, bilden ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF). Unternehmen, deren Registrierungsfrist später abläuft, können zu einem späteren Zeitpunkt Mitglieder des SIEF werden.

Als Ergebnis der Diskussionen über die Stoffidentität werden sich manche Prä-SIEFs für komplexe Stoffe verbinden oder spalten, bevor sie ein SIEF bilden. In beiden Fällen muss die Entscheidung klar dokumentiert werden. 



Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF)
Unternehmen, die beabsichtigen, den gleichen Phase-in-Stoff zu registrieren, bilden ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF) oder treten einem solchen bei. Sie müssen Daten zu den inhärenten Eigenschaften des Stoffs austauschen und zusammenarbeiten, um zusätzliche Studien zu bestimmen und durchzuführen oder bei Bedarf Versuchsvorschläge abzugeben. Insbesondere sind sie zum Austauschen aller Wirbeltier-Versuchsdaten verpflichtet. Ferner sollten sich die Mitglieder des SIEF über die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffs einigen.

Die Arbeit eines SIEF führt zu einer gemeinsamen Einreichung für jeden Stoff, wodurch für die Registranten die Kosten verringert und unnötige Tierversuche vermieden werden.

Die Beteiligung an einem SIEF ist für alle Registranten von vorregistrierten Phase-in-Stoffen rechtlich verpflichtend. 

Zusätzlich zu potenziellen Registranten können auch nachgeschaltete Anwender und alle Personen oder Organisationen, die über für einen Phase-in-Stoff relevante Daten verfügen, an dem SIEF teilnehmen, wenn sie sich als Inhaber von Daten identifiziert haben und zum Austausch ihrer Informationen bereit sind.

SIEFs haben keine vorgeschriebene rechtliche Form und werden unabhängig von der Industrie verwaltet. Die ECHA ist an ihren Abläufen nicht beteiligt.


Federführende Registranten und beteiligte Registranten
Die Teilnehmer eines SIEF müssen einen federführenden Registranten einsetzen, der mit dem Einverständnis der anderen beteiligten Registranten handelt und das „federführende Dossier" der gemeinsamen Einreichung vorlegt. Der federführende Registrant kann die Aktivitäten innerhalb des SIEF koordinieren, aber es können auch andere Vereinbarungen getroffen werden. REACH legt keine Regeln fest, wie der federführende Registrant ausgewählt wird.

Ein federführendes Dossier enthält die Stoffidentifikatoren, die Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes sowie alle benötigten (qualifizierten) Studienzusammenfassungen und Vorschläge für weitere Versuche. Die Registranten müssen entscheiden, ob der federführende Registrant im Namen der Beteiligten die Leitlinien zur sicheren Verwendung des Stoffes und den Stoffsicherheitsbericht einreicht, oder ob diese in den Dossiers der Beteiligten enthalten sein werden. Das federführende Dossier ist zuerst einzureichen, bevor die Beteiligten ihre Dossiers einreichen können.

Beteiligte Registranten reichen anschließend Dossiers ein, die nur Informationen enthalten, die für ihr Unternehmen und ihren Stoff spezifisch sind, beispielsweise Informationen über das Verunreinigungsprofil ihres Stoffes, ihre identifizierten Verwendungen und ihre Herstellungsmengen. Diese Einreichungen brauchen nicht die Informationen zu enthalten, die bereits vom federführenden Registranten geliefert wurden.







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