Freitag, 15. Januar 2016

0017-Novelle zur Chemikalien Verbotsverordnung ( ChemVerbotsV)

www.bmub.bund.de/themen/gesundheit-chemikalien/chemikaliensicherheit/gesundheit-chemikalien-download/artikel/novelle-zur-chemverbotsv/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=556

Stand: 18.12.2015

Novelle zur ChemVerbotsV

Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien

Das Bundesumweltministerium hat die schriftlichen Anhörung der beteiligten Kreise und der Länder zum Entwurf der Novellierung der Chemikalien-Verbotsverordnung gestartet. Für die nationale ‚Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe von gefährlichen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen (ChemVerbotsV) war angesichts erheblichen Überarbeitungsbedarfs die Form einer Ablöseverordnung zu wählen.
Hinweise: Die Anhörung läuft bis zum Montag, den 15. Februar 2016. Die derzeit geltende Fassung der ChemVerbotsV ist unterwww.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv zu finden.
Die Novellierung berücksichtigt insbesondere folgende Entwicklungen und Sachverhalte:
  • Aufgrund der EU-REACH-Verordnung sind viele der Verbotsregelungen in Anhang 1 der ChemVerbotsV obsolet geworden, der Anhang 1 wurde auf den national noch fortbestehenden Regelungsbedarf reduziert.
  • Aufgrund der EU-CLP-Verordnung müssen die Kennzeichnungsregelungen, an denen die Abgabevorschriften anknüpfen, geändert werden; wegen der großen Unterschiede im alten und neuen Kennzeichnungssystem muss der Anwendungsbereich praxisgerecht geändert werden.
  • Die problematische Komplexizität der bisherigen Regelungen mit Ausnahmen und Rückausnahmen, bedingt durch zahlreiche Änderungen seit 1993, sollte nach intensiver Abstimmung mit den Ländervollzugsbehörden und betroffenen Verbänden durch eine transparente und anwenderfreundliche Struktur abgelöst werden.
  • Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, für die bisher noch keine nationale Durchführungsrechtsetzung existiert, war über die bisherigen Regelungen zu neun Sprengstoffgrundstoffen zu entscheiden

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen