Anfrage
Unternehmen, die einen Nicht-Phase-in-Stoff (einen neuen Stoff) oder einen Phase-in-Stoff (einen bereits bestehenden Stoff) registrieren möchten, der noch nicht vorregistriert worden ist, müssen bei der ECHA anfragen, ob für diesen Stoff bereits eine Registrierung eingereicht wurde.
Ebenso sollte die ECHA mittels einer Anfrage davon in Kenntnis gesetzt werden, welche zusätzlichen Informationen für die Aktualisierung einer Registrierung aufgrund einer Erhöhung des Mengenbereichs erforderlich sind. Wenn jedoch für die Aktualisierung einer Registrierung keine zusätzlichen Informationen erforderlich sind, sollte keine Anfrage übermittelt werden.
Unternehmen, die einen Phase-in-Stoff registrieren möchten, sollten prüfen, ob es noch möglich ist, für diesen Stoff eine Vorregistrierung vorzunehmen und die verlängerten Registrierungsfristen in Anspruch zu nehmen.
Anfragedossier
Um eine Anfrage einzureichen, müssen potenzielle Registranten ein elektronisches Anfragedossier erstellen. Bei der Erstellung des Dossiers sollte besonderes Augenmerk auf die Informationen über die Stoffidentität gelegt werden. Diese Informationen sollten den hergestellten oder eingeführten Stoff eindeutig beschreiben.
Potenzielle Registranten müssen die Ergebnisse der Anfrage abwarten, bevor sie die Registrierung einreichen oder Wirbeltierversuche beginnen. Die ECHA prüft die Stoffidentität, um Unternehmen zu ermitteln, die den gleichen Stoff bereits registriert oder eine Anfrage dazu eingereicht haben, und stellt den Kontakt zwischen ihnen her, damit sie Daten gemeinsam nutzen und eine gemeinsame Registrierung einreichen können. Ferner stellt die ECHA dem Unternehmen, das eine Anfrage einreicht, eine Liste von (qualifizierten) Studienzusammenfassungen zur Verfügung, die der ECHA vorliegen.
Die für Zwecke der Anfrage eingereichten Informationen werden nicht veröffentlicht.
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