Nutzen von Biozidprodukten
Unter
dem Aspekt der Nachhaltigkeit:
VCI-Dossier zum Nutzen von Biozidprodukten
Einleitung
Mit
der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPR)[i],
die seit dem 1. September 2013 gilt, werden erstmals Biozidprodukte innerhalb
der Europäischen Union[1] einheitlich geregelt. Die BPR
unterscheidet 22 verschiedene Produktarten (PT), die in fünf Hauptgruppen
zusammengefasst sind. Gemeinsam ist allen Biozidprodukten, dass sie dazu
bestimmt sind, gegen Schadorganismen zu wirken oder sie abzuschrecken.[2]
Als Desinfektionsmittel oder Schädlingsbekämpfungsmittel schützen sie vor
gefährlichen Krankheiten bzw. ihren Überträgern. Außerdem werden sie zum Schutz
leicht verderblicher Materialien eingesetzt. Ein komplexes Zulassungsverfahren
stellt sicher, dass die Herstellung und Verwendung von bioziden Produkten keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier und keine
unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Bei
einer nachhaltigen Verwendung haben Biozidprodukte einen großen wirtschaftlichen,
ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen, der im Folgenden für die verschiedenen
Arten von Biozidprodukten näher erläutert wird.
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel
leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz, in dem sie die
Verbreitung von Infektionen durch gesundheitsschädliche Mikroorganismen verhindern.
PT 1: Menschliche Hygiene
Unter
die Produktart 1 fallen beispielsweise Handdesinfektionsmittel. Sie dienen z.
B. der Verhinderung von nosokomialen Infektionen (in Kliniken erworbene
Infektionen) und zur Prophylaxe bei Pandemien. In seinen Empfehlungen weist das
Robert-Koch-Institut, die zentrale Einrichtung der deutschen Bundesregierung
auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention, auf die Bedeutung der
Händehygiene gerade in Krankenhäusern hin.[ii],[iii],[iv]
Die Vorteile einer Händedesinfektion gegenüber gründlichem Waschen mit Seife
werden dabei explizit aufgezeigt. Weltweit setzt sich die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) mit dem Programm „Clean Care is
Safer Care“ für die Vermeidung krankenhausinduzierter Infektionen ein.[v]
In Deutschland wird dieses von der WHO initiierte Programm mit der „Aktion Saubere Hände“ umgesetzt.[vi]
Auch im nicht-klinischen, privaten Bereich kann eine Händedesinfektion in
vielen Fällen zur Prophylaxe zum Schutz bestimmter Personengruppen sinnvoll
sein.[vii]
PT 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die
nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
Produkte
der PT 2 sind Algenbekämpfungsmittel oder Desinfektionsmittel für alle Arten
von Oberflächen, die nicht in direkter Verbindung mit der Herstellung von
Lebensmitteln stehen.
Im
medizinischen Bereich ‑ in Kliniken oder in Arztpraxen ‑ ist die
Desinfektion von Arbeitsbereichen wie Operationssälen von enormer Bedeutung, um
eine Übertragung von Infektionen auf Patienten und Personal zu verhindern. Auch
eine Desinfektion des Wartezimmers oder der sanitären Einrichtungen kann
angeraten sein.[viii]
Dabei beschränkt sich die Notwendigkeit einer Desinfektion nicht nur auf die „harten“
Oberflächen wie Möbel und Fußböden, sondern auch auf „weiche“ Materialien, wie
z. B. Textilien. Gerade die hygienische Aufbereitung von Textilien für das
Gesundheitswesen verlangt Waschverfahren mit desinfizierenden Waschmitteln.
Hierzu legt das Robert-Koch-Institut in seiner Richtlinie detaillierte
Anforderungen an die Hygiene der Wäsche fest.[ix] Durch das verstärke Auftreten von
nosokomialen Infektionen ist in Deutschland die Anforderung an Hygiene durch
die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Jahre 2011 deutlich erhöht
worden.[x]
Auch
im privaten Haushalt kann der gezielte Einsatz von antimikrobiellen Reinigern
insbesondere zum Schutz bestimmter Personengruppen (Säuglinge, Kleinkinder,
Schwangere, alte Menschen und Personen, die z. B. wegen einer Erkrankung oder
Medikamenteneinnahme immungeschwächt und besonders infektionsgefährdet sind)
sinnvoll sein. Ein Beispiel dafür ist die Desinfektion von Toilette und Bad bei
besonders hohen Hygieneansprüchen, z. B. im Falle von ansteckenden Magen‑ und
Darmerkrankungen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt in
bestimmten Fällen, wenn dies bei Erkrankungen vom Arzt oder Gesundheitsamt
empfohlen wurde, die Verwendung spezieller Desinfektionsmittel im privaten Haushalt.
Bei
Schimmelbefall von Gegenständen oder Wänden sind zum Gesundheitsschutz
unbedingt Maßnahmen erforderlich, um diesen zu beseitigen. Eine Desinfektion
bietet rasch die Möglichkeit, die weitere Ausbreitung des Schimmels zu
verhindern und gesundheitsschädigende Sporen zu eliminieren.
Neben
dem direkten Schutz der menschlichen Gesundheit ist eine Oberflächendesinfektion
auch bei der Herstellung vieler Produkte notwendig: Keimfreie Oberflächen
gewährleisten sowohl bei der Herstellung von Pharmazeutika und Medizinprodukten,
wie auch in der Kosmetikindustrie die Herstellung „sicherer“ Produkte, indem
sie Produktkontaminationen verhindern.
Ein weiteres Beispiel, in dem
durch die Verwendung von Produkten der PT 2 ein Beitrag zur Nachhaltigkeit
geleistet wird, ist der Erhalt der Qualität von Badewasser. Für öffentliche
Bäder gelten Hygienevorschriften, die eine Aufbereitung des Wassers beinhalten.[xi]
Die Verfahren und die Verwendung der Produkte sind durch eine Reihe von
Vorschriften geregelt. [xii],[xiii]
Dies trägt zum Gesundheitsschutz bei und hat einen positiven Einfluss auf die
Gebrauchsdauer.
PT3: Hygiene im Veterinärbereich
Bei
der Tierhaltung und bei der Gewinnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs wird
durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln eine hygienische Umgebung geschaffen.
So werden die Tiere bei optimaler Gesundheit erhalten und sowohl der
Ausbreitung von Tierseuchen als auch von Krankheiten des Menschen vorbeugend
entgegengewirkt.
Aktuelle
Diskussionen und Initiativen zur Verringerung des Antibiotika-Einsatzes in der
Tierhaltung sind nur möglich mit Hilfe einer optimalen Hygiene, unterstützt
durch den richtigen Einsatz von Desinfektionsmitteln.
PT 4: Lebens- und Futtermittelbereich
Produkte der PT 4 dienen der Desinfektion von
Materialien, die im direkten Zusammenhang mit der Herstellung und Lagerung von
Lebens‑ oder Futtermitteln stehen. Sowohl in der industriellen als auch in der
gewerblichen Herstellung von Lebensmitteln gibt es die Notwendigkeit, Geräte
und Arbeitsflächen zu desinfizieren.
Die
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene[xiv]
schreibt beispielweise vor, dass die Reinigung und die Desinfektion von
Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, so häufig erfolgen
müssen, dass kein Kontaminationsrisiko besteht. Bei der Verarbeitung von
frischem Fleisch und Geflügel sowie bei Fisch ist eine Desinfektion ‑ zur
Vermeidung von z. B. Salmonellen ‑ erforderlich. [xv],[xvi] [xvii]
Ein hoher Hygienestandard in Bereichen
professioneller Großverpflegung - Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern oder
auch Catering-Betrieben ist unabdingbar. Überall dort, wo Speisen professionell
für eine große Anzahl von Personen zubereitet werden, müssen Hygienemaßnahmen
zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher getroffen werden.
Durch den Einsatz
von Desinfektionsmitteln können Flächen, Geschirr und Arbeitsgeräte sowie die
Hände so gereinigt und desinfiziert werden, dass neben einer optischen
Sauberkeit auch mikrobiologisch ein einwandfreier Zustand erreicht werden kann.
Die immer wieder auftretenden Ausbrüche von Erkrankungen durch Noroviren
unterstreichen diese Notwendigkeit.
Insbesondere für bestimmte
Personengruppen, wie Säuglinge, Schwangere, alte Menschen und Personen, die z.
B. wegen einer Erkrankung oder Medikamenteneinnahme immungeschwächt und
besonders infektionsgefährdet sind, kann auch eine Desinfektion in der privaten
Küche, beispielsweise von Arbeitsflächen mit direktem Lebensmittelkontakt,
Regalen und Ablageflächen im Kühlschrank oder von elektrische Küchengeräten mit
direktem Lebensmittelkontakt sinnvoll sein.
PT 5: Trinkwasser
Sauberes und unbedenkliches Frischwasser für Menschen und
Tiere sind Grundvoraussetzungen für die Gesundheit. Durch Krankheitserreger im
Trinkwasser würden rasch viele Menschen erreicht und infiziert. Daher muss
dieses Risiko sehr gering gehalten werden.[xviii]
Dies ist nur möglich durch eine sorgfältige Aufarbeitung von Frischwasser mit
Hilfe von Desinfektionsmitteln und wird auch europäisch durch die europäische
Trinkwasserrichtlinie[xix]
und die nationalen Trinkwasserverordnungen[xx]
gefordert und geregelt. Basis ist hier in der Regel die zielgerichtete und
überwachte Desinfektion direkt im Wasserwerk.
Die Trinkwasserversorgung auf Schiffen unterliegt außerdem weiteren
Vorschriften.
Das immer wiederkehrende Auftreten von Legionellen zeigt,
wie sensibel der Trinkwasserbereich ist. Durch geeignete
Desinfektionsmaßnahmen ist die Kontrolle dieser Bakterien im System möglich.[xxiii]
Hauptgruppe 2: Schutzmittel
In
der Hauptgruppe 2 sind Produktarten zusammengefasst, die dazu dienen, die
Qualität unterschiedlicher Produkte zu verbessern und ihre Lebensdauer zu verlängern.
Oft handelt es sich um komplexe Produkte und Verfahren mit hohem Rohstoff- und
Energieeinsatz. Durch den Einsatz von Schutzmitteln wird der Materialverbrauch
reduziert, werden industrielle Prozesse effizienter gemacht und so wertvolle
Energie- und Rohstoffressourcen geschont.
PT 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung
Produkte
der PT 6 werden auch als Konservierungsmittel bezeichnet. Die Verwendung von
Konservierungsmitteln führt dazu, dass Produkte länger haltbar sind und auch
nach längerer Lagerung noch bestimmungsgemäß verwendet werden können.
Wasserbasierte
Verbraucherprodukte benötigen in aller Regel Konservierungsstoffe, um
ausreichend lange lagerfähig und verwendbar zu sein. Das liegt auch daran, dass
z. B. bestimmte, in diesen Verbraucherprodukten eingesetzte Stoffe leicht
biologisch abbaubar sein müssen und als Lösungsmittel zum ganz überwiegenden
Teil Wasser eingesetzt wird. Beides macht diese Produkte bereits bei der
Lagerung ‑ z. B. gegenüber Bakterien und Schimmelpilzen ‑
anfällig. Durch Zusatz von Konservierungsstoffen wird die Verwendbarkeit verlängert
und die Sicherheit solcher Produkte für Verbraucher erreicht. Eine frühzeitige
Entsorgung kann so verhindert werden, was folglich Ressourcen einspart.
PT 7: Beschichtungsschutzmittel
Biozidprodukte
der PT 7 dienen dem Schutz unterschiedlicher Oberflächen vor mikrobieller
Schädigung oder Algenwachstum. Ein Beispiel dafür sind mit einem vorbeugenden
resistenten Filmschutz[3]
ausgerüstete Fassaden- oder Holzbeschichtungen. Gegenüber unbehandelten
Beschichtungen entsteht bei ungünstigen Witterungsverhältnissen weniger
Bewuchs, der nicht nur optisch stört sondern auch zu Schäden führen kann. Der
Renovierungszyklus einer Fassade kann durch die Verwendung mit einem vorbeugenden
resistenten Filmschutz ausgerüsteter Systeme deutlich verlängert werden und
schützt somit Ressourcen wie Holz, Putz und Farbe.[xxiv],[xxv],[xxvi],[xxvii]
PT 8: Holzschutzmittel
Holzschutzmittel
tragen dazu bei, die Lebensdauer von Holzprodukten deutlich zu ver-längern.
Außenholzprodukte aus heimischem Nadelholz wie Holzterrassen, Carports, Zäune,
Fassadenbauteile oder auch Gartenmöbel sind der Witterung ausgesetzt und müssen
vor holzzerstörenden oder -verfärbenden Organismen (wie Pilzen und Insekten)
geschützt werden, um eine lange Funktionsfähigkeit zu erhalten.
Auch
bei Holzbauteilen, die vor Regen und Feuchtigkeit geschützt sind – wie z. B.
bei Dachstühlen – kann die Verwendung von Biozidprodukten der PT 8 erforderlich
sein, um sie vor holzzerstörenden Organismen zu schützen. So kann mit einem
Holzschutzmittel behandeltes Bauholz wesentlich zum Erhalt der Standsicherheit
eines Gebäudes und damit dem Schutz der Bewohner beitragen.[xxviii]
Ist bei ungeschützten Holzbauteilen ein Befall durch Schadorganismen
eingetreten – beispielsweise durch holzzerstörende Insekten oder den Echten
Hausschwamm – können diese mit geeigneten Biozidprodukten bekämpft werden.[xxix] Damit wird eine Ausbreitung des
Befalls verhindert, der Schaden begrenzt und die Bausubstanz oder aber auch
wertvolle Holzgegenstände bleiben erhalten.
In
vielen Fällen wird erst durch den Einsatz von Holzschutzmitteln eine
wirtschaftlich sinnvolle Verwendung heimischer Holzarten mit geringer
natürlicher Dauerhaftigkeit ermöglicht. Es werden durch die Verlängerung der
Gebrauchsdauer der geschützten Hölzer natürliche Ressourcen geschont und ein
positiver Beitrag zur CO2-Bilanz geleistet. Zudem tragen Holzschutzmittel
auch dazu bei, die Verwendung tropischer Hölzer zu reduzieren.
PT 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und
polymerisierte Materialien
Biozidprodukte der PT 9 dienen dem Schutz verschiedener
Materialien. Sie reduzieren den Befall mit Mikroorganismen und verlängern auf
diese Weise die Lebensdauer unterschiedlicher Gegenstände.
Ein Anwendungsbeispiel ist die Anwendung von Biozidprodukten
auf Reinigungstüchern: Reinigungstücher werden beim Gebrauch mit allerlei
Verschmutzungen beaufschlagt. Da oft nass gereinigt wird, finden Bakterien ein
gutes Milieu für ein vermehrtes Wachstum vor. Durch eine biozide Ausrüstung
wird das Fasermaterial des Tuches geschützt, die Bakterien können sich dort
nicht festsetzen.
Durch den Einsatz waschpermanenter Ausrüstungen leidet der
Effekt auch nach vielen Wäschen nicht. Da das Bakterienwachstum auf dem
Reinigungstuch gehemmt wird, entstehen während der Gebrauchsdauer des
Reinigungstuchs keine unangenehmen Gerüche durch die Metaboliten der Bakterien.
Die Gebrauchsdauer solcher Tücher wird so erhöht und der Verbrauch verringert.
Ein weiterer positiver Effekt ist, dass eine Kontamination im Zuge der
Reinigungstätigkeit vermindert wird.
PT 10: Schutzmittel für Baumaterialien
Um Mauerwerk oder andere Baumaterialien zu schützen, werden
Biozidprodukte der PT 10 verwendet. Biozidprodukte dieser Produktart haben
nicht nur die Aufgabe, durch Verhinderung eines Befalls mit Schimmelpilzen,
Algen oder anderen Mikroorganismen die damit behandelten Baumaterialien in
einem optisch guten Zustand zu erhalten, sondern sie stellen auch deren
Funktionalität während ihrer Nutzungsphase sicher. Baumaterialien müssen
insbesondere dann mit Biozidprodukten der PT 10 geschützt werden, wenn diese
Materialen dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum Feuchtigkeit und Nässe
ausgesetzt sind. Dies ist z. B. im bewitterten Außenbereich (Fassaden
u. ä.) der Fall (s. a. PT 7).
PT 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und
Verfahrenssystemen
Biozidprodukte
der PT 11 werden beispielsweise in Kühlsystemen gegen den Befall durch Algen
eingesetzt. Außerdem wird so auch das Auftreten von Legionellen vermieden.
Durch diese Maßnahme kann Kühlwasser in einem Kreislauf über einen längeren
Zeitraum verwendet werden. Dies führt zu einer Reduzierung der erforderlichen
Frischwassermenge gegenüber dem Einsatz von unbehandeltem Kühlwasser. Prozesse,
die einer Kühlung bedürfen können so kostengünstiger und umweltfreundlicher
durchgeführt werden. Geeignete Maßnahmen werden in verschiedenen Richtlinien
beschrieben.23,[xxx],[xxxi]
PT 12: Schleimbekämpfungsmittel
Insbesondere bei industriellen Verfahren, bei denen Wasser
als Produktionshilfsmittel eingesetzt wird, entsteht mikrobieller Schleim.
Dieser macht Prozesse ineffizient, verursacht Störungen und Schäden von
Anlagen. So lassen sich bei derartigen Prozessen wie z. B. bei der
Zellstoff- und Papierherstellung oder bei der sekundären Ölförderung durch den
Einsatz von Biozidprodukten jährlich große Mengen Frischwasser einsparen und
durch mikrobiellen Schleim verursachte Korrosion von Anlagen eindämmen.
PT 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und
Schneideflüssigkeiten
In
modernen Maschinen sind funktionierende Metallbearbeitungsflüssigkeiten und
Kühlschmierstoffe (KSS) unverzichtbar. Mit ihnen können mittels hoher Gesamtenergiebedarfe
hergestellte Metallrohstoffe präzise bearbeitet werden.
KSS
sind während ihres Einsatzes vielen negativen Einflüssen ausgesetzt, die mikrobielles
Wachstum fördern. Mikrobielle Verunreinigungen von wassergemischten Kühlschmierstoffen
führen zu technischen Störungen und stellen für die Verarbeiter Gesundheits-
und Sicherheitsrisiken dar. Außerdem kann durch Verunreinigungen der pH-Wert des
Systems abfallen, was zu Beeinträchtigungen im Korrosionsschutz und in der
Emulsionsstabilität führt. Infolgedessen kommt es zu schlechter Bearbeitungsleistung
und kürzeren Werkzeug- und Systemstandzeiten.
Durch
den Einsatz von Biozidprodukten werden das mikrobielle Wachstum und seine
Auswirkungen reduziert. Der bestimmungsgemäße Einsatz von Biozidprodukten für
PT 13 unterstützt eine nachhaltige Verwendung durch Minimierung der Abfallvolumina
(Ökologie) durch eine längere Gebrauchsverfügbarkeit (Ökonomie) und leistet außerdem
einen Beitrag zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit (Soziales).
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel
Schädlinge
wie Ratten, Mäuse und Flöhe stellen eine Gefahr für die menschliche Gesundheit
dar. Sie spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Übertragung von
Krankheiten. Außerdem schädigen sie Nahrungsvorräte, indem sie Lebensmittel verunreinigen
oder vernichten. Sie können das Eigentum des Menschen zerstören und technische
Defekte verursachen.[xxxii],[xxxiii]
In
der Hauptgruppe 3 sind Biozidprodukte zur Bekämpfung der verschiedenen
Schädlinge zusammengefasst. Diese Produkte leisten einen wichtigen Beitrag zum
Erhalt von Gesundheit und Lebensqualität (soziale Komponente der
Nachhaltigkeit).
PT 14: Rodentizide
Nagetiere können als
Gesundheits- oder Hygieneschädlinge die menschliche Gesundheit
beeinträchtigen. So können beispielsweise mehr als 100 verschiedene Krankheiten
von der Ratte auf den Menschen übertragen werden.[xxxiv]
Als Vorrats- oder Materialschädlinge richten sie Schaden an, in dem sie Vorräte
vernichten oder verunreinigen und Gegenstände unbrauchbar machen. Eine
Vielzahl von Informationen zur Bekämpfung von Ratten zeigt, dass diese Nager
noch immer ein weit verbreitetes Problem darstellen. Das niedersächsische
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat im Februar
2014 in einem Leitfaden eine wirksame Strategie zur Rattenbekämpfung
herausgegeben, in dem der Einsatz von Rodentiziden als alternativlos
beschrieben wird.[xxxv]
In den meisten Kommunen sind Haus- bzw.
Grundstückseigentümer außerdem laut § 17 des Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung
von Gesundheitsschädlingen verpflichtet.10,[xxxvi].
PT 18: Insektizide und PT 19: Repellentien und Lockmittel
Insekten
können auf unterschiedliche Weise schädlich für den Menschen sein: Eine große
Anzahl von Krankheiten – Malaria, Dengue-Fieber oder das West-Nil-Fieber –
werden z. B. durch Mücken übertragen.[xxxvii]
Die Gefahr von Epidemien wächst, wenn insbesondere nach Flutkatastrophen die
Mückenpopulation in betroffenen Gebieten steigt. Die WHO warnte daher nach der
Flutkatastrophe auf dem Balkan im Mai 2014 vor Ausbruch des West-Nil-Virus
und beriet mit den betroffenen Staaten Maßnahmen zur Verhütung. Wichtiges
Instrument dabei ist die Bekämpfung der Mückenpopulation und ihrer Larven.[xxxviii]
Aber auch ohne Flutkatastrophen können
Insektenstiche Gefahren bergen. Der Einsatz von Repellentien erhöht den Schutz
gegen Insekten (wie Mücken und Bremsen) und Zecken und hilft so Bissen bzw. Stichen
vorzubeugen. Insektenstiche sind nicht nur lästig, oder im Falle einer
Krankheitsübertragung gefährlich, sondern können auch zu Hautinfektionen
führen, entweder direkt durch den Stich oder wenn die Einstichstelle durch den
ausgelösten Juckreiz aufgekratzt wird.[xxxix],[xl]
Andere
gesundheitliche Auswirkungen hat der Eichenprozessionsspinner. Die giftigen
Haare seiner Raupen führen beim Menschen zu Allergien und – insbesondere
bei Kindern – zu starken gesundheitlichen Beschwerden. In der Nähe von
Kindergärten ist es daher dringend erforderlich, Maßnahmen gegen den
Eichenprozessionsspinner und seine Raupen zu ergreifen. Mit dem zielgerichteten
Einsatz entsprechender Biozidprodukte können Risikogruppen effektiv geschützt
werden.[xli],[xlii],[xliii]
In
anderen Fällen stellen Insekten keine unmittelbare Bedrohung der Gesundheit
dar, können aber dennoch einen erheblichen Schaden anrichten. Beispiele dafür
sind Kleidermotten und Pelzkäfer, die durch Fraß materiellen Schaden anrichten
sowie Lebensmittelschädlinge wie Schaben, Ameisen oder Brotkäfer, die große
Mengen an Nahrungsmitteln verderben und unbrauchbar machen können. Neben dem
wirtschaftlichen Schaden besteht in diesen Fällen auch ein Gesundheitsrisiko.
Der Einsatz von Pheromon-Fallen, die den Schädlingsbefall verhindern, kann
einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden abwenden.
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte
PT 21: Antifouling-Produkte
Produkte
der PT 21 werden u. a. eingesetzt, um den Bewuchs an Schiffen durch
beispielsweise Algen oder Muscheln zu verhindern. Auf diese Weise wird das Fahrverhalten
eines Schiffes positiv beeinflusst und wesentlich zum Einsparen von Antriebsenergie
beigetragen. Dies bedeutet auch, dass bei gleicher Fahrleistung weniger CO2-Emissionen
in die Umwelt gelangen. Nach Angaben der International Maritime Organization
(IMO) führt der Bewuchs am Schiffsrumpf durch Reibungsverluste zu einem bis zu
50 % höheren Treibstoffverbrauch.[xliv]
Ein
weiterer positiver Effekt ist, dass die Gefahr des Einschleppens fremder Arten
(z. B. Pflanzen oder Muscheln) verringert wird. Containerschiffe
legen meist weite Strecken zurück und können gebietsfremde Arten als „Blinde
Passagiere“ mitführen. Durch den Einsatz von Anti-Fouling-Produkten wird diese
Gefahr verringert und dem Einschleppen invasiver Arten vorgebeugt.
Der
Schutz von Schiffen gegen marinen Bewuchs stellt einen wichtigen ökologischen und
ökonomischen Faktor dar.
Fazit
Biozidprodukte
sind dazu bestimmt, gegen unterschiedliche Schadorganismen zu wirken. Sie
sollen umsichtig und zu den für sie bestimmten Zwecken eingesetzt werden.
In
der Europäischen UnionI gilt die Biozidprodukte-Verordnung (BPR).
In ihr sind die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von
Biozidprodukten geregelt. Auch das Inverkehrbringen von behandelten Waren wird
von der BPR erfasst. Voraussetzung für eine Vermarktung und Verwendung sind die
Genehmigung der Wirkstoffe und die darauf folgende Zulassung der Produkte für
die einzelnen Produktarten. Durch das Zulassungsverfahren wird sichergestellt,
dass die Produkte einerseits wirksam sind, andererseits jedoch keine
unannehmbaren Gefahren für Mensch und Umwelt durch sie entstehen. Sowohl in der
Herstellung als auch für die Anwendung der Produkte sind innerhalb der Europäischen
Union zahlreiche weitere Regelwerke zu beachten, die Menschen und Umwelt
schützen und einen sicheren Umgang mit Chemikalien gewährleisten.
Für
den hohen Gesundheits- und Hygienestandard unserer Gesellschaft sind Biozidprodukte
unverzichtbar. Sie haben, wie die verschiedenen Beispiele zeigen, für die
jeweiligen Anwendungsgebiete eine wichtige soziokulturelle/gesundheitliche, ökonomische
und ökologische Bedeutung und somit einen nachhaltigen Nutzen.
[2] BPR, Art. 3 (1): Ein
Biozidprodukt ist jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch […] der/ das dazu
bestimmt ist, [auf andere Art…] Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken,
unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu
bekämpfen
[3]
Durch den vorbeugenden resistenten Filmschutz ist gewährleistet, dass die
Oberfläche auch gegenüber einem Schimmelpilzbefall
/ Grünbelägen / Pilz geschützt ist.
[ii] Link: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Haendehygiene/Haendehygiene_node.html (Abgerufen am 11.11.2014)
[xxii] DIN EN 12671 „Produkte zur Aufbereitung von
Wasser für den menschlichen Gebrauch – Vor Ort hergestelltes Chlordioxid“
[xxiii] Approved Code of
Practice and Guidance „Legionnaires disease. The control of legionella bacteria
in water systems” HSE Books ISBN 0 7176 1772 6
[xxix] DIN 68800-4 Holzschutz – Teil 4: Bekämpfungs-
und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten,
WTA-Merkblatt 1-2-05/D
[xxx] VDI
Richtlinie 2047 „Rückkühlwerke, Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs
von Verdunstungskühlanlagen (VDI Kühlturmregeln)“
[xxxi] Ö-NORM M 5879-3 „Anforderungen an
Chlorungsanlagen zur Wasserbehandlung. Teil 3: Chlordioxidanlagen“
[xxxiii] Link: http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20075&article_id=73204&_psmand=23 (Abgerufen am 12.11.2014)
[xxxv] Leitfaden zur großräumigen
Rattenbekämpfung in Niedersachsen, Niedersächsisches Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Niedersächsisches Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), 4. Auflage, Februar 2014
[xli] LWF Merkblatt 15, November 2013
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