CLP 2015
Überprüfen Sie die Einstufung und Kennzeichnung Ihrer Gemische!
Ab dem 1. Juni 2015 gilt die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) als einzige Rechtsvorschrift für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. Nach der CLP-Verordnung sind Unternehmen gehalten, ihre gefährlichen Chemikalien vor dem Inverkehrbringen in geeigneter Weise einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken.
Die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien stützt sich auf das im Rahmen der Vereinten Nationen vereinbarte „Global Harmonisierte System", dessen Zweck es ist, ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz bei gleichzeitigem freien Warenverkehr für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zu gewährleisten.
Die in der CLP-Verordnung festgeschriebenen Verpflichtungen ähneln denen früherer EU-Rechtsvorschriften, doch gibt es einige wichtige Unterschiede. Zur Erfüllung der CLP-Vorschriften muss eine Vielzahl von Produkten neu gekennzeichnet werden, darunter Verbrauchsgüter wie Farben oder Waschmittel, aber auch industrielle Gemische.
Machen Sie sich mit den CLP-Anforderungen vertraut und setzen Sie sie um!
So können Sie Ihre Gemische (neu) einstufen und kennzeichnen:
- Greifen Sie auf die Informationen zurück, die Ihr Lieferant im Sicherheitsdatenblatt (SDB) bereitstellt.
- Stellen Sie anhand des Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnisses der ECHA fest, wie die fraglichen Stoffe von anderen Akteuren eingestuft und gekennzeichnet wurden.
- Nutzen Sie die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für die gefährlichsten Chemikalien auf dem EU-Markt.
- Greifen Sie auf die Einstufungs- und Kennzeichnungsinformationen Ihrer Lieferanten zurück, wenn Sie gefährliche Chemikalien nachfüllen, umverpacken oder wieder in die EU einführen, ohne deren Zusammensetzung zu verändern.
Wichtige Informationen in 23 EU-Amtssprachen
- Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis enthält Übersetzungen der Stoffe und ihrer harmonisierten Einstufung.
- Mithilfe von ECHA-term können Sie die Gefahren- und Sicherheitshinweise in 23 Amtssprachen der EU herunterladen.
- Webseiten zur Einstufung von Gemischen bieten Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Einstufung von Gemischen.
Weitersagen!
Unterstützen Sie uns dabei, die CLP-Frist 2015 für Gemische bekannt zu machen, indem Sie das Banner „CLP 2015 - Werden Sie jetzt aktiv" in Ihre E-Mails aufnehmen. Das Banner können Sie aus der Bildergalerie herunterladen.
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