Sonntag, 19. April 2015

0007Beitrag des UBA zur nachhaltigen Nutzung von Bioziden


http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/nachhaltige-nutzung



Die Biozid-Verordnung und das nationale Chemikaliengesetz berücksichtigen die Risiken, die von bioziden Produkten ausgehen, bisher nicht umfassend. Dabei ist eine nachhaltige und vorsichtige Nutzung bei Bioziden besonders wichtig. Denn ihre Wirkstoffe zielen ausdrücklich darauf ab, Organismen zu schädigen.

Wegweiser Nachhaltigkeit


Beitrag des UBA zur nachhaltigen Nutzung von Bioziden

Biozide nachhaltig zu nutzen, bedeutet aus Sicht des UBA, ihren Einsatz – auch im Hinblick auf Vorsorgeaspekte –  möglichst sicher zu gestalten und auf ein Minimum zu begrenzen. Um dies zu gewährleisten, müssen sowohl rechtliche Voraussetzungen auf EU-Ebene geschaffen als auch weitere zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Das UBA untersucht seit einigen Jahren im Rahmen von Forschungsvorhaben, wie Biozide nachhaltig umweltgerecht eingesetzt werden können. Da Biozide in sehr vielen verschiedenen Produkten zur Anwendung gelangen, sind die Möglichkeiten vielfältig.
In einem ersten Forschungsvorhaben wurde geprüft, ob die Maßnahmen, die in der EU-Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (RL 2009/128/EC) genannt sind, auch auf Biozide übertragen werden können. Die EU-Richtlinie beschränkt sich derzeit nur auf Pflanzenschutzmittel, enthält aber schon einen Hinweis, dass sie auch auf Biozide erweitert werden kann. Grundsätzlich kam das Forschungsvorhaben zu dem Ergebnis, dass die in der besagten EU-Rahmenrichtlinie für Pflanzenschutzmittel festgelegten Maßnahmen und Instrumente auch für Biozide nutzbar sind. Wegen der unterschiedlichen Verwendung müssen die meisten Maßnahmen jedoch nutzungsspezifisch für Biozide ausgestaltet werden. Daher wurden in dem Vorhaben bereits spezifische Maßnahmen für die nachhaltige Verwendung von Holzschutzmitteln, Insektiziden und Antifoulingprodukten erarbeitet. In einem weiteren Vorhaben wurden spezifische Maßnahmenpakete für den nachhaltigen Einsatz von Desinfektionsmitteln, Fassadenschutzmitteln und Rodentiziden erstellt. Der abschließende Forschungsbericht zu diesem Vorhaben wird in naher Zukunft hier bereit gestellt.

Blick in die Zukunft

Die Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 fordert in Artikel 18 von der EU-Kommission einen Bericht, der am 18. Juli 2015 vorgelegt werden soll. Die Kommission muss prüfen, ob die Biozid-Verordnung zu der nachhaltigen Verwendung von Biozidprodukten beiträgt oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Das UBA begleitet diesen Prozess mit den oben genannten Forschungsvorhaben. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Projekte hat das UBA zudem ein Positionspapier mit den aus seiner Sicht notwendigen Maßnahmen verfasst. Das UBA sieht es als dringend notwendig an, die bisher nur für Pflanzenschutzmittel gültige Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pestiziden auf Biozide zu erweitern. Insbesondere müssen folgende Aspekte geregelt werden:
- Gute fachliche Praxis
- Sachkunde
- Anforderungen an den Verkauf
- Anforderungen an Maschinen zur Ausbringung von Bioziden
- Verbot oder Einschränkung für bestimmte Ausbringungsarten und von Verwendungen in sensiblen Gebieten
- Unabhängige Beratung von Anwendern
- Monitoring in Umweltmedien.
Darüber hinaus muss es rechtlich ermöglicht werden, dass Daten zu den Mengen von Biozidprodukten in Herstellung und Verkauf erhoben werden.
Weitere Informationen des Umweltbundesamtes zur Nachhaltigen Anwendung von Chemikalien/Stoffen.


Nachhaltige Anwendung von Stoffen


Das Umweltbundesamt stellt Kriterien und Leitlinien für die nachhaltige Anwendung von Chemikalien bereit. So lassen sich viele Chemikalien wie Lösemittel und Produkte wie Arzneimittel oder Pestizide nachhaltiger – also mit weniger Belastung für Mensch und Umwelt – als bisher herstellen oder einsetzen. Dass sich dieses finanziell lohnen kann, zeigt das Geschäftsmodell des Chemikalienleasings.

Nachhaltige Chemie in der Praxis: Leitlinien für Unternehmen

Das Umweltbundesamt stellt seit März 2010 Unternehmen, die Chemikalien herstellen, sie mit anderen mischen oder aus ihnen Endprodukte herstellen, den Leitfaden Nachhaltige Chemie zur Verfügung. Er soll – vereinfacht gesagt – Unternehmen helfen, nachhaltige Chemikalien nachhaltig einzusetzen.

Der Leitfaden gibt zwar keine Bewertungsmethode vor, die die „Nachhaltigkeit“ einer Chemikalie in absoluten Zahlen abbildet. Die Kriterien im Leitfaden helfen jedoch einzuschätzen, wie nachhaltig eine Chemikalie und deren Einsatz sind. Der Leitfaden bietet Unternehmen zudem Handlungsoptionen, wie Chemikalien nachhaltiger verwendet werden können.
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http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4261.pdf




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