Freitag, 28. Februar 2014

0002Verordnung über Biozidprodukte


http://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation


Verordnung über Biozidprodukte


Die Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, die aufgrund der Aktivität der in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zum Schutz von Mensch, Tier, Material oder Erzeugnissen vor Schadorganismen, wie Schädlingen oder Bakterien, eingesetzt werden.


Verfahren


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Unternehmen müssen die Genehmigung eines Wirkstoffs beantragen, indem sie bei der ECHA ein Dossier einreichen.
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Nach der Genehmigung eines Wirkstoffs müssen Unternehmen, die Biozidprodukte in einem Mitgliedstaat in Verkehr bringen möchten, die Zulassung dieser Biozidprodukte beantragen.


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Unternehmen können bei der ECHA die Feststellung der technischen Äquivalenz ihres Wirkstoffs beantragen.
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Hersteller und Importeure, die in das Überprüfungsprogramm im Rahmen der Richtlinie nicht einbezogen waren, müssen bei der ECHA eine Reihe von Daten einreichen.


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Ein wichtiger und neuer Aspekt der Biozidverordnung ist die allgemeine Pflicht, Informationen zu Wirkstoffen und Produkten, die in der EU genehmigt und zugelassen sind, gemeinsam zu nutzen.

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