Samstag, 11. Juli 2015
Donnerstag, 9. Juli 2015
Minister warnt vor giftigen Mückensprays und Fliegenfängern
http://www.derwesten.de/politik/minister-warnt-vor-giftigen-mueckensprays-und-fliegenfaengern-id10862721.html

Die Mücke muss weg! Aber Vorsicht: Das Arbeitsministerium warnt vor giftigem Mückenspray. Auch Mäuseköder, Fliegenfänger, Desinfektionsmittel und Schimmelspray stehen in der Kritik.
Gift
Minister warnt vor giftigen Mückensprays und Fliegenfängern
08.07.2015 | 11:38 Uhr
Düsseldorf. Ein Stoß aus der Spraydose und die Mücke ist weg. Es ist so einfach – und so giftig: Das Arbeitsministerium warnt vor Insektiziden und Schimmelspray.
Das NRW-Arbeitsministerium warnt vor Mückenspray, Ameisendosen, Desinfektionsmitteln, Fliegenfängern, Mäuseködern und Schimmelspray. Die Kritik: Diese Schutzmittel für den Menschen (Biozide) stehen in rauhen Mengen offen im Laden – aber giftige Pflanzenschutzmittel (Pestizide) müssen unter Verschluss gehalten werden.
Insektenmittel sind oft so giftig wie Pestizide
"Dabei sind die Wirkstoffe oft identisch", heißt es in einer Pressemitteilung des Ministeriums. In vielen Pestiziden, die als gesundheitsschädlich verpönt sind , stecke die selbe Chemie wie in Bioziden. Die Mittel sind also genauso giftig. Die möglichen Folgen: Haut- und Augenreizungen, Atembeschwerden, Unwohlsein, Nervenschädigungen.
LESEN SIE AUCH:
Rewe nimmt das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat aus dem Programm. Das Mittel steht im Verdacht, Krebs erregend zu sein.
Vom Begriff „Bio" sollten sich Käufer nicht blenden lassen, heißt es weiter. Denn mit gesund hätten Biozide kaum etwas zu tun – zumindest bei "unachtsamem" Gebrauch, schränkt das Ministerium ein. Die Gesundheitsgefahr werde oft nicht deutlich. "Mangelhafte Kennzeichnung oder verniedlichende Gestaltung lassen Verbraucher zu arglos mit den Mitteln hantieren", so die Kritik aus Düsseldorf.
Strengere Vorgaben seien aber nicht nötig, meint das Ministerium. Allerdings sei das Biozid-Prüfverfahren gerade in einer Übergangsphase: Nicht alle Wirkstoffe seien auf Umwelt- und Gesundheitsgefahren getestet. Einige Produkte brauchen daher noch keine Zulassung.
Ungiftig, unschädlich, natürlich? Diese Wörter sind verboten!
Eine weitere Kritik aus Düsseldorf: Nicht immer hält sich der Hersteller an die Vorgaben zu Verpackung und Kennzeichnung. Denn verharmlosende oder irreführende Angaben sind verboten – zum Beispiel die Bezeichnungen "niedriges Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“ oder „tierfreundlich“. Die Aufmachung darf auch nicht zur Verwechslung mit Lebensmitteln, Arznei oder Kosmetik führen. Und erst recht darf die Packung nicht die Neugier von Kindern wecken. In manchen Fällen ist ein kindersicherer Verschluss Pficht.
Hotline berät zum Umgang mit Bioziden
Die Landeshotline „NRW-Direkt“ berät besorgte Bürger beim Umgang mit Bioziden. Unter 0211/8371924 können Verbraucher auch Mängel bei Verpackung oder Kennzeichnung melden – wie unverständliche Anleitung, fehlender Gefahrenhinweis, keine Wirkstoffangabe.
Katrin Figge
Mittwoch, 8. Juli 2015
Erfolgreiche Legionellenbekämpfung mit Chlordioxid
http://www.ikz.de/uploads/media/IKZF_200708_1147_Sanitaer.pdf
Die Chlordioxid-Herstellungsverfahren sind in der DIN EN 12671 beschrieben. Diese Verfahren wurden jetzt durch ein weiteres Verfahren zur Insitu-Herstellung von Chlordioxid ergänzt.
Nach den neueren Vorschriften zur Biozid-Verordnung sind die Verfahren neu geordnet worden.
Man unterscheidet jetzt folgende drei Gruppen:
a) Chlorine Dioxide generated from sodium chlorite by elektrolysis
b) Chlorine Dioxide generated from sodium chlorite by oxidation
c) Chlorine Dioxide generated from sodiumchlorite by acidification
Der Wirkstoff Chlorine Dioxide wird gegenwärtig durch die zuständigen Behörden des Staates Portugal bewertet.
Bis zur abgeschlossenen Bewertung darf das Biozid "Chlordioxid" weiterhin eingesetzt werden, wenn einige besondere Auflagen der EU-Staaten erfüllt werden. In Deutschland und Österreich ist keine Zulassung des Produktes notwendig.
Es folgen einige Auszüge aus dem Bericht: http://www.ikz.de/uploads/media/IKZF_200708_1147_Sanitaer.pdf
Hier wurde der Wirksamkeitsbnachweis bezüglich der Legionellenreduzierung mit einer Chlordioxid-Lösung durchführt, die nach dem Säure-Chlorit.Verfahren hergestellt wurde ( Chlorine Dioxide generated from sodium chlorite by acidification)
( W.Storch)
********
Warmwasserleitungsnetz in den Abteilungen des Krankenhauses:
Die Chlordioxid-Herstellungsverfahren sind in der DIN EN 12671 beschrieben. Diese Verfahren wurden jetzt durch ein weiteres Verfahren zur Insitu-Herstellung von Chlordioxid ergänzt.
Nach den neueren Vorschriften zur Biozid-Verordnung sind die Verfahren neu geordnet worden.
Man unterscheidet jetzt folgende drei Gruppen:
a) Chlorine Dioxide generated from sodium chlorite by elektrolysis
b) Chlorine Dioxide generated from sodium chlorite by oxidation
c) Chlorine Dioxide generated from sodiumchlorite by acidification
Der Wirkstoff Chlorine Dioxide wird gegenwärtig durch die zuständigen Behörden des Staates Portugal bewertet.
Bis zur abgeschlossenen Bewertung darf das Biozid "Chlordioxid" weiterhin eingesetzt werden, wenn einige besondere Auflagen der EU-Staaten erfüllt werden. In Deutschland und Österreich ist keine Zulassung des Produktes notwendig.
Es folgen einige Auszüge aus dem Bericht: http://www.ikz.de/uploads/media/IKZF_200708_1147_Sanitaer.pdf
Hier wurde der Wirksamkeitsbnachweis bezüglich der Legionellenreduzierung mit einer Chlordioxid-Lösung durchführt, die nach dem Säure-Chlorit.Verfahren hergestellt wurde ( Chlorine Dioxide generated from sodium chlorite by acidification)
( W.Storch)
********
Hier sind auszugsweise einige Bemerkungen zu den durchgeführten Untersuchungen:
Krankenhaus: Warmwasserleitungsnetz in den Abteilungen des Krankenhauses:
< 10KBE/100ml
Warmwasserzirkulationsleitung:
bis zu 370 KBE/ 100ml
(W. Storch)
Testzeitraum: 3 Monate
Kontinuierliche Chlordioxiddosierung: < 0,2 ppm ( mg/l)
Wassertemperaturenen: 50°C bis 55 °C
Wasserleitungsnetzt der Abteilungen: meist kein Nachweis
In der Zirkulationsleitung war nach der Chlordioxiddosierung kein Legionellennachweis mehr möglich.
Das Untersuchungsergebnis wurde von der Hygieneabteilung als akzeptabel bewertet.
( W.Storch)
Sonntag, 5. Juli 2015
Chlordioxid macht die Kühlwasserdesinfektion sicherer und wirtschaftlicher
http://www.process.vogel.de/anlagen_apparatebau/aufbereitung/articles/371745/
Kühlwasserdesinfektion
Kühlwasserdesinfektion
Chlordioxid macht die Kühlwasserdesinfektion sicherer und wirtschaftlicher
Das zur
Trinkwasserdesinfektion zugelassene Chlordioxid kann auch Biofilme in
Kühlwasseranlagen in Schach halten. Allerdings muss der Betreiber für den
Einsatz des giftigen und explosiven Gases hohen technischen Aufwand betreiben,
deshalb wird die Chemikalie in der Praxis kaum eingesetzt. Ein neues Verfahren
könnte das jetzt ändern.
Mit einem
neuen Verfahren auf Basis von Chlordioxid hat Infracor, das als Tochter von
Evonik Industries im Geschäftsbereich Site Services den Chemiepark Marl
versorgt, die Biozidbehandlung von Kühlwasser sicherer und wirtschaftlicher
gemacht. Infracor versorgt in Marl einen der großen Chemiestandorte
Deutschlands. Die Versorgung des Standorts mit Kühlwasser erfolgt über 16
Rückkühlwerke mit einer Umwälzleistung von etwa 80 000 m³/h. Die Kühlsysteme
gehören zur Gruppe der kreislaufgeführten Nasskühltürme.
Als
Kühlturmzusatzwasser wird Wasser aus dem Wesel-Datteln-Kanal verwendet, das
nach der Aufbereitung in Form einer Teilentkarbonisierung in den Kühlsystemen
mehrfach eingedickt wird. Die Fahrweise ist schwach alkalisch. Die chemische
und mikrobiologische Qualität des Kühlwassers unterliegt einer engmaschigen
Steuerung und Überwachung.
Kühlwasser
in Rückkühlwerken bietet ideale Bedingungen für die Vermehrung von
Mikroorganismen. Mikrobielles Wachstum in Kühlsystemen ist immer mit der
Bildung von Biofilmen verbunden, die alle wasserführenden bzw. feucht
gehaltenen Oberflächen eines Kühlsystems in unterschiedlicher Dicke bedecken.
Für ein Kühlsystem ist der Aufbau von Biofilmen immer mit gravierenden
Nachteilen verbunden: Biofilme verursachen eine deutliche Verschlechterung des
Wärmeübergangs, führen zu mikrobiell beeinflusster Korrosion (MIC) und sind die
Basis für das Wachstum von Legionellen und damit die Ursache einer ständigen
Rekontamination des Kühlwassers mit Legionellen. Zur Kontrolle des mikrobiellen
Wachstums in Kühlsystemen ist deshalb eine effiziente Biozidbehandlung
unverzichtbar.
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Diese
Nachteile hat die Desinfektion mit Chlor
Die
Kühlwasserdesinfektion im Chemiepark Marl erfolgt derzeit überwiegend durch
eine Biozidbehandlung mit einer Kombination aus Chlor, Natriumbromid und einem
nichtio-nischen Tensid. Die desinfizierende Wirkung des Chlors beruht im
Wesentlichen auf seiner Eigenschaft als Oxidationsmittel. Wirksames Agens ist
die undissoziierte hypochlorige Säure, die in Abhängigkeit vom pH-Wert unter
Bildung von Hypochlorit-Ionen dissoziiert. Die pH-Werte des Kühlwassers liegen
mit Werten bis etwa pH 7,8 – je nach Fahrweise des spezifischen Rückkühlwerks –
in einem Bereich, in dem Chlor allein keine ausreichende Wirkung mehr besitzt.
Zur
Verbesserung der bioziden Wirksamkeit wird Chlor daher in Kombination mit
Natriumbromid angewendet, wodurch aufgrund der Bildung von hypobromiger Säure
die biozide Wirksamkeit im relevanten pH-Bereich verbessert wird. Führungsgröße
für die Biozidbehandlung des Kühlwassers ist das Redoxpotenzial, das daher
kontinuierlich gemessen wird.
Das
Redoxpotenzial eines Wassers ist charakteristisch für die Geschwindigkeit der
Keimtötung durch oxidierende Desinfektionsmittel, wobei gilt: je höher das
Redoxpotenzial, desto schneller die Keimtötung, und umgekehrt. Die
Biozidbehandlung erfolgt stoßweise, indem beim Unterschreiten bestimmter
Redoxwerte die Chlorungsanlage startet und beim Überschreiten bestimmter
Schaltpunkte wieder stoppt.
Der
entscheidende Nachteil einer Kühlwasserdesinfektion mit Chlor/Bromid ist deren
stark eingeschränkte Wirksamkeit gegenüber Mikroorganismen im Biofilm. Außerdem
wird die Veralgung der Kühlturmeinbauten nicht in ausreichendem Maße
verhindert. Je nach Situation – beispielsweise bei massivem Algenbewuchs der
Kühlturmeinbauten oder bei erhöhten Legionellenbefunden – ist daher der
zusätzliche Einsatz von Peressigsäure als ergänzende Maßnahme unverzichtbar.
Per-essigsäure hat neben desinfizierenden auch belagslösende Eigenschaften.
Das bringt
Chlordioxid für die Desinfektion
Die
Kühlwasserdesinfektion mit Chlordioxid bietet im Vergleich zu den überwiegend
eingesetzten oxidierenden Bioziden wie Natriumhypochlorit, Chlor oder
Chlor/Bromid substanzielle Vorteile hinsichtlich mikrobiozider Wirksamkeit und
Umweltverhalten. Die chemischen Eigenschaften von Chlordioxid unterscheiden
sich grundlegend von denen des Chlors. Chlordioxid ist ein sehr gut
wasserlösliches Gas; es dissoziiert nicht, sondern liegt als freies Radikal in
Wasser vor. Dadurch ist seine Desinfektions- bzw. Oxidationswirkung unabhängig
vom pH-Wert.
Chlordioxid
löst überdies Biofilme bzw. verhindert deren Entstehung und begrenzt so eine
fortwährende Rekontamination des Wassers beispielsweise mit Legionellen. Im
Gegensatz zu Chlor führt es nicht zur Bildung von Trihalogenmethanen, und die
Bildung organisch gebundener Halogene (AOX) oder anderer unerwünschter
organischer Desinfektionsbeiprodukte ist ebenfalls fast vollständig
ausgeschlossen. Diese Eigenschaften machen Chlordioxid zu einem idealen Biozid
bzw. Oxidationsmittel in der Wasserbehandlung. Chlordioxid ist zur
Trinkwasserdesinfektion zugelassen.
Trotz der
substanziellen Vorteile in Bezug auf Wirkung und Umweltverhalten ist die
Anwendung von Chlordioxid insbesondere in der Kühl- und
Prozesswasserdesinfektion eher selten. Ein Grund hierfür ist der hohe Aufwand
hinsichtlich Anlagentechnik, Betrieb, Wartung und Personalschulung sowie für
die Überwachung zur Vermeidung des Risikos einer Chlordioxidemission oder
-explosion – ein Aufwand, der bei Betrieb von Chlordi-oxidanlagen nach dem
heutigen Stand der Technik erforderlich ist.
Chlordioxid
ist ein giftiges Gas mit einem Arbeitsplatzgrenzwert von 0,1 ppm bzw. 0,3
mg/m³. Oberhalb einer Konzentration von zehn Volumenprozent in der Gasphase
kann Chlordioxid explodieren. Eine solche Chlordi-oxidkonzentration stellt sich
bei 20 °C oberhalb einer wässrigen Chlordioxidlösung von 8 g/l ein. Die Gefahr
eines Zerfalls wässriger Lösungen besteht oberhalb einer Konzentration von 28
g/l.
Aufgrund
dieser Eigenschaften kann Chlordioxid nicht in den benötigten Mengen gelagert
oder transportiert werden, sondern muss immer direkt am Einsatzort erzeugt
werden. Die Erzeugung von Chlordioxid für die Wasserbehandlung erfolgt
überwiegend in Natriumchlorit-basierten Prozessen, wobei der
Säure-Chlorit-Prozess zu chlorfreiem Chlordioxid führt.
Chlordioxidanlagen
nach dem Stand der Technik sind wie folgt gekennzeichnet:
Die
Aufstellung in personenbegangenen Räumen erfordert komplexe
Sicherheitsvorkehrungen zur Absicherung der mit dem Prozess verbundenen Risiken
einer Chlordi-oxidemission oder -explosion.
Die
Chlordioxidsynthese aus verdünnten Edukten führt zu einer langsamen,
temperaturabhängigen Reaktion mit unvollständiger Umsetzung (85 bis 95 Prozent
Ausbeute). Die maximale Chlordioxidkonzentration im Reaktor wird auf 20 g/l
begrenzt. Die Reaktoren müssen hermetisch verschlossen sein und sind häufig Druckbehälter.
Lange
Reaktionszeiten erfordern große Reaktorvolumina, die beträchtliche Mengen
Chlordioxid beinhalten. Liegt die Erzeugungskapazität der Anlage z.B. bei einem
Kilogramm Chlordioxid pro Stunde, befinden sich im Reaktor etwa 160 Gramm
Chlordioxid.
Das neue
Verfahren bietet Vorteile
Um dennoch
die Vorteile von Chlordioxid nutzen zu können, hat Infracor ein neues Verfahren
entwickelt, zum Patent angemeldet und in der Praxis zum Einsatz gebracht. Es
schließt die Betriebsrisiken von Chlordioxidanlagen nach dem Stand der Technik
aus und ermöglicht eine sichere und wirtschaftliche Anwendung von Chlordioxid.
Beim
Infracor-Verfahren wird das Chlordioxid ausschließlich im zu behandelnden
Wasser erzeugt, und bis zur Reaktion bleiben die Edukte strikt voneinander
getrennt. Die Chlordioxidsynthese erfolgt dabei unter optimierten
Reaktionsbedingungen aus konzentrierten Edukten und resultiert in einer
schnellen, temperaturunabhängigen Reaktion mit Ausbeuten von mehr als 98
Prozent.
Die
Chlordioxidkonzentration im Reaktor beträgt 80 g/l. Das spezifische
Reaktorvolumen ist um den Faktor 500 verkleinert, die darin enthaltene
Chlordioxidmenge auf unter ein Prozent reduziert. Der Reaktor ist direkt zum
umgebenden Wasser geöffnet. Der Vorteil: Hat die Anlage beispielsweise eine
Erzeugungskapazität von ein Kilogramm Chlordioxid pro Stunde, beträgt die Menge
an Chlordioxid im Reaktor nur etwa 1,4 Gramm, und diese wird infolge des
direkten Austauschs mit dem umgebenden Wasser sofort auf eine unbedenkliche
Konzentration verdünnt.
Praxistest
bestanden
Entscheidende
Vorteile der Chlordioxiddesinfektion wurden im Chemiepark Marl bereits in der
Praxis verifiziert. Dazu gehören das Ablösen von Biofilmen bzw. Belägen, die
auch noch nach der Verrieselung bestehende Wirksamkeit und damit die
Verhinderung einer Veralgung der Kühlturmeinbauten sowie die Reduktion der AOX
auf Werte unter 50 μg/l.
Bei der
Umstellung von Chlor/Bromid auf Chlordioxid kann in der Anfangsphase über einen
Zeitraum von einigen Monaten der Verbrauch an Chlordioxid um ein Vielfaches
zunehmen und die DOC- und AOX-Werte steigen (DOC: gelöster organischer
Kohlenstoff). In dieser Phase werden vorhandene Biofilme abgelöst. Das führt
u.a. zur Freisetzung der darin abgelagerten chlororganischen Verbindungen und
damit zu erhöhten AOX- und DOC-Werten und verursacht eine erhöhte
Chlordioxidzehrung.
Der
anfängliche Chlordioxidverbrauch in einem umgestellten Rückkühlwerk betrug etwa
220 kg pro Woche und reduzierte sich im Verlauf von etwa sechs Monaten auf 28
bzw. 13 kg pro Woche. Bei der Umstellung auf Chlordioxid stiegen die AOX-Werte
zunächst auf fast das Doppelte an. Parallel zur Abnahme des
Chlordioxidverbrauches reduzierte sich die AOX-Konzentration auf Werte unter 50
μg/l.
Die
Umlaufleistung des betrachteten Kühlsystems betrug rund 3500 m³/h, die
Dosierung zur Einstellung eines Redoxpotenzials zwischen 330 und etwa 500 mV
variierte zwischen 0,7 und 0,3 ppm. Ein weiteres Rückkühlwerk wurde über einen
Zeitraum von 1,5 Jahren ausschließlich mit Chlordioxid desinfiziert. Entgegen
der Annahme, dass Chlordioxid bei der Verrieselung vollständig ausstrippen
würde und damit die Kühlturmeinbauten unbehandelt wären, blieben die
Kühlturmeinbauten während dieses Zeitraumes sauber bzw. algenfrei.
Parallel zum
Einsatz in der Kühlwasserdesinfektion im Chemiepark Marl wurde das Verfahren an
Ashland Hercules Water Technologies, eines der weltweit führenden
Wasserbehandlungs-Unternehmen, lizenziert und ist mittlerweile in zahlreichen
industriellen Kühlsystemen in Europa im Einsatz. ●
* Die
Autoren sind Mitarbeiter des Bereichs Ver- und Entsorgung des Geschäftsbereich
Site Services bei Infracor.
Donnerstag, 2. Juli 2015
TwinOxide International BV arbeitet mit Eurofins zusammen
http://wirkungvondesinfektionsmitteln.blogspot.de/2015/06/twinoxide-international-bv-arbeitet-mit.html
TwinOxide International BV arbeitet mit Eurofins zusammen, um Systeme zur Verbesserung der Qualität von Kühl- und Prozesswasser ständig an die Bedürfnisse der Anwender anzupassen
Mittwoch, 1. Juli 2015
Neuer Anhang II der REACH-Verordnung zum Sicherheitsdatenblatt im Amtsblatt veröffentlicht
http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/Downloads/VO-Gesetze/VO_EU_2015_830.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Neuer Anhang II der REACH-Verordnung zum Sicherheitsdatenblatt im Amtsblatt veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat mittels der Verordnung (EU) 2015/830 (PDF-Datei, 548 KB) vom 28. Mai 2015 eine ab dem 1. Juni 2015 gültige Neufassung des Anhangs II der REACH-Verordnung veröffentlicht (Amtsblatt der Europäischen Union L132 vom 29. Mai 2015). Der Anhang II legt die Struktur und den Inhalt von Sicherheitsdatenblättern fest. Zum 1. Juni 2015 sollten zwei separat vorgegebene Änderungen von Anhang II der REACH-Verordnung gleichzeitig in Kraft treten. Um Verwirrung dahingehend zu vermeiden, wurde der Anhang II in dieser neuen Verordnung geregelt.
Unbeschadet des Artikels 31 Absatz 9 der REACH-Verordnung dürfen Sicherheitsdatenblätter, die einem Abnehmer vor dem 1. Juni 2015 zur Verfügung gestellt wurden, weiterverwendet werden und müssen bis zum 31. Mai 2017 nicht dem Anhang der Verordnung 2015/830 entsprechen.
Auf der Internetseite der BAuA finden Sie die seit dem 1. Juni 2015 geltenden Änderungen im Sicherheitsdatenblatt, Muster und Leerformulare, sowie eine Zusammenstellung vonBeratungsunternehmen und Software zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Biocides Stakeholders' Day in Helsinki
http://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/biocides-stakeholders-d-1
Biocides Stakeholders' Day
The European Chemicals Agency organises its third
Biocides Stakeholders' Day on Tuesday 1September 2015 in Helsinki.
The Stakeholders' Day provides key biocides stakeholders with information about the Biocidal Products Regulation (BPR) including the tools and support available for companies. The focus of the day will be on case studies and experiences from companies on the various aspects of the regulation. The overall objective of the event is to give companies information about their roles and obligations to assist them in meeting their BPR requirements.
The day is open to all and the content will be of particular relevance to European and national trade associations, SMEs, large companies, alternative suppliers and environmental, animal-welfare as well as health NGOs.
Participation to the conference is free of charge.
You can follow event related discussions on twitter @EU_ECHA using the hashtag #BiocidesDay.
For any event related enquiries, you can contact us at: echa-events (at) echa.europa.eu
Programme
- Download programme [PDF]
Registration
Registration is only required for on-site participants.
There are a limited number of places available on a first-come, first-served basis.
Remember to print the automatic confirmation of your registration and bring it with you when arriving at the venue.
Web streaming
The conference can be followed on the internet live via web-streaming.
The link will be available on the ECHA home page on the morning of the event.
Access to the web-stream is free of charge and does not require a separate registration.
A video recording of the web-stream will be published here together with the presentations shortly after the event.
Date & Venue
Tuesday 1 September 2015
European Chemicals Agency
Annankatu 18
00120 Helsinki, Finland
Language
The language of the meeting is English.
Travel and accommodation
Participants will need to cover the cost of their own travel and accommodation.
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